Bewerbung

Zulassungsvoraussetzungen

Der Studiengang HCI richtet sich an Absolventen mit einem fachlich einschlägigen akademischen Grad Bachelor of Science in Wirtschaftsinformatik, Angewandter Informatik, Informatik, Medieninformatik oder einem vergleichbaren Studiengang, der Software- und Mediengestaltung als wesentlichen Gegenstand behandelt. Aber auch Studierende anderer Studiengänge können sich bewerben ein Nachweis von mindestens 30 Leistungspunkten im Bereich Software-Entwicklung und/oder Design/Gestaltung (hierzu zählen auch Mediengestaltung, Interaktionsdesign, etc.) ist jedoch Voraussetzung.

Fast die gesamte Literatur während des Studiums besteht aus englischsprachigen Texten. Ein Großteil der Veranstaltungen findet ebenfalls auf Englisch statt und aufgrund unserer starken internationalen Vernetzung, werden manche Veranstaltungen von englischsprachigen Gastdozentinnen und -dozenten angeboten. Daher sind Englischkenntnisse eine Grundvoraussetzung für das HCI-Studium.

Bewerbungsverfahren

Im Bewerbungsverfahren wird unterschieden zwischen Bildungsinländern und Bildungsausländern. Als Bildungsausländer gelten alle Personen, die weder EU-Bürger sind noch ihren Bachelorabschluss in Deutschland erzielt haben. Personen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, aber einen deutschen Bachelorabschluss besitzen, zählen zu den Bildungsinländern.

Bildungsausländer

Für Bildungsausländer erfolgt die Bewerbung über das International Office der Universität Siegen. Eine detaillierte Beschreibung des Bewerbungsverfahrens für Bildungsausländer findet sich hier.

Bildungsinländer

Die schriftliche Bewerbung für Bildungsinländer umfasst folgende Unterlagen:

  • Motivationsschreiben (maximal zwei A4-Seiten oder 3000 Zeichen)
  • Abschlusszeugnis oder aktuelle Leistungsübersicht des qualifizierenden Studiums (Bachelor / Diplom). Eine Gesamtnote muss ersichtlich sein. Ist das qualifizierende Studium noch nicht abgeschlossen, genügt auch eine vorläufige Gesamtnote (falls diese nicht auf der Leistungsübersicht abgebildet ist, muss eine entsprechende Bescheinigung des jeweiligen Prüfungsamtes beigefügt werden). Es erfolgt in diesem Fall gegebenenfalls eine vorläufige und bedingte Zulassung zum Masterstudium an der Universität Siegen; eine spätere endgültige Zulassung für das Wintersemester 2015/2016 kann aber nur dann erfolgen, wenn das Studium im Laufe des Sommersemesters 2015 abgeschlossen wird. (In der Regel gilt der Tag, an dem die letzte Prüfung des Studiums abgelegt wird; ist die Bachelorarbeit die letzte Leistung, dann gilt in der Regel der Tag der Abgabe der Bachelorarbeit.) Fehlen zum Zeitpunkt der Bewerbung mehr als 40 Leistungs- bzw. Kreditpunkte (gem ECTS) zum Abschluss des Studiums, dann ist der Bewerbung eine Prognose des Prüfungsamtes beizufügen, dass der Abschluss im Sommersemester 2015 erzielt werden kann; andernfalls wird davon ausgegangen, dass ein Abschluss im Sommersemester 2015 nicht möglich ist, und die Bewerbung wird nicht weiter berücksichtigt.
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Ggf. Leistungsnachweise über Entwicklungs- und/oder Gestaltungskenntnissen (siehe Abschnitt Zulassungsvoraussetzungen)

Weitere Informationen

Besuchen Sie für weitere Informationen und Details die HCI Webseite: HCI Siegen | Masterprogramm in Human Computer Interaction, Universität Siegen.